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Sicherheitsschulung für diisocyanathaltige Polyurethan (PU) Produkte

  • Autorenbild: Hüfner GmbH
    Hüfner GmbH
  • 19. Apr. 2023
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. Jan.

Diisocyanate sind chemische Ausgangsstoffe, die bei der Herstellung von Polyurethan (PU) eingesetzt werden. Im Bau- und Isolierbereich begegnen sie uns vor allem in Montageschäumen, Kleb- und Dichtstoffen. Diese Produkte sind aus dem Arbeitsalltag nicht wegzudenken, da sie technisch zuverlässig, vielseitig einsetzbar und wirtschaftlich sind.


Gleichzeitig erfordert der Umgang mit diisocyanathaltigen PU-Produkten ein klares Verständnis für mögliche gesundheitliche Risiken. Relevant wird der Kontakt insbesondere dann, wenn Dämpfe eingeatmet werden oder Haut- und Augenkontakt entsteht. Mögliche Folgen reichen von Reizungen bis hin zu einer dauerhaften Sensibilisierung der Atemwege. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union den Umgang mit Diisocyanaten unter der REACH-Verordnung neu geregelt und eine verbindliche Schulungspflicht eingeführt.



Diisocyanate im Bau- und Isolierbereich – typische Anwendungen und Expositionsrisiken


In unserer täglichen Praxis kommen PU-Produkte in unterschiedlichen Arbeitssituationen zum Einsatz. Dazu zählen unter anderem das Ausschäumen von Fugen, das Verkleben von Bauteilen oder Abdichtungsarbeiten in Innen- und Außenbereichen. Je nach Anwendung, Produktform und Umgebung können dabei unterschiedliche Expositionsrisiken entstehen.


Besonders relevant sind Verarbeitungssituationen, bei denen Dämpfe freigesetzt werden können – etwa beim Sprühen oder Ausschäumen in schlecht belüfteten Bereichen. Auch bei regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten besteht die Gefahr, Risiken zu unterschätzen, da sich Arbeitsabläufe routiniert anfühlen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade diese Routine ein strukturiertes Sicherheitsverständnis erfordert, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.



Rechtlicher Hintergrund: Diisocyanate Schulung Pflicht nach REACH


Die Diisocyanate Schulung Pflicht ist Bestandteil einer EU-weiten Beschränkung im Rahmen der REACH-Verordnung. Ziel dieser Regelung ist es, Gesundheitsrisiken beim Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten zu reduzieren und ein einheitliches Sicherheitsniveau in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen.


Seit dem 24. Februar 2022 müssen alle Produkte, die Diisocyanate enthalten, mit einem Hinweis auf die Schulungspflicht gekennzeichnet sein. Ab dem 24. August 2023 dürfen diese Produkte nur noch von Personen verwendet werden, die eine entsprechende Schulung absolviert haben. Die Schulung ist mindestens alle fünf Jahre zu wiederholen und vom Arbeitgeber oder vom Selbstständigen

zu dokumentieren.


Die Verantwortung liegt damit klar bei den Betrieben und Anwendern selbst. Neben der Durchführung der Schulung ist auch der Nachweis über die

Teilnahme Teil der gesetzlichen Anforderungen.



Inhalte der Sicherheitsschulung – Schulungsstandard nach ISOPA / ALIPA


Die verpflichtende Sicherheitsschulung für diisocyanathaltige PU-Produkte basiert auf den Vorgaben der Industrieverbände ISOPA (European Diisocyanate & Polyol Producers Association) und ALIPA. Die Schulungsnachweise werden

nach diesen Standards ausgestellt und sind europaweit anerkannt.


Im Mittelpunkt der Schulung stehen praxisnahe Inhalte, die auf reale Arbeitssituationen zugeschnitten sind. Vermittelt werden unter anderem:

  • Eigenschaften und Wirkungsweise von Diisocyanaten

  • Gesundheitsgefahren bei Einatmen sowie Haut- und Augenkontakt

  • Sichere Arbeitsmethoden bei der Verarbeitung von PU-Produkten

  • Auswahl und sachgerechte Anwendung persönlicher Schutzausrüstung

  • Maßnahmen zur Reduzierung von Expositionen am Arbeitsplatz

  • Verhalten bei unbeabsichtigtem Kontakt oder Zwischenfällen

  • Grundlagen zur sicheren Lagerung und Entsorgung


Der Fokus liegt nicht auf theoretischen Grundlagen, sondern auf dem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit den Produkten im Arbeitsalltag.



Umsetzung im Betrieb – Schulung, Nachweis und Arbeitsorganisation


Für die betriebliche Praxis bedeutet die Diisocyanate Schulung Pflicht vor allem organisatorische Klarheit. Die Schulung muss vor dem Einsatz entsprechender Produkte erfolgen und die Teilnahme nachvollziehbar dokumentiert werden. In der Umsetzung zeigt sich, dass sich Schulungsinhalte gut in bestehende Arbeitsabläufe integrieren lassen, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind.

Wichtig ist dabei die Verbindung zwischen Schulungswissen und konkreter Baustellenpraxis. Schutzmaßnahmen, Produktwahl und Arbeitsweise greifen ineinander und lassen sich nur dann wirksam umsetzen, wenn alle Beteiligten über denselben Wissensstand verfügen.



Sicherheit als Teil gelebter Baustellenpraxis


Die Diisocyanate Schulung Pflicht ist kein formaler Zusatz zum Arbeitsalltag, sondern Teil einer funktionierenden Baustellenorganisation. Gerade bei regelmäßig eingesetzten PU-Produkten sorgt das geschulte Verständnis für Risiken und Schutzmaßnahmen dafür, dass Arbeiten planbar, kontrolliert und nachvollziehbar bleiben. Für uns ist der sichere Umgang mit diesen Stoffen ein selbstverständlicher Bestandteil täglicher Praxis – nicht als Ausnahme, sondern als feste Arbeitsgrundlage.



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