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Asbest Sachkunde TRGS 519: Aufrechterhaltung der Sachkunde durch Fortbildungslehrgang

  • Autorenbild: Hüfner GmbH
    Hüfner GmbH
  • 23. Feb. 2021
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 14. Jan.

Am 23. Februar 2021 hat unser Mitarbeiter Dieter Schaub den Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Asbest Sachkunde nach TRGS 519 erfolgreich absolviert. Der Lehrgang dient dem Erhalt einer bereits zuvor durch einen Grundlehrgang erworbenen Sachkunde und ist fester Bestandteil der regelmäßigen Auseinandersetzung mit Arbeiten an asbesthaltigen Materialien.


Dieser Artikel gibt einen Einblick in den fachlichen Hintergrund der Asbest Sachkunde TRGS 519, die Inhalte der Fortbildung und deren Bedeutung für die tägliche Baustellenpraxis. Der Fokus liegt dabei auf konkreten Abläufen, Anforderungen und Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag.



Anlass und fachlicher Kontext der Fortbildung


Die Asbest Sachkunde TRGS 519 ist zeitlich befristet und muss in regelmäßigen Abständen durch eine Fortbildung aufrechterhalten werden. Der 23. Februar 2021 markiert für Dieter Schaub den formalen Stichtag zur Verlängerung dieser Sachkunde.


Im Unterschied zum Grundlehrgang, der auf den erstmaligen Erwerb der Sachkunde ausgerichtet ist, konzentriert sich der Fortbildungslehrgang auf die Auffrischung und Aktualisierung vorhandener Kenntnisse. Neue Grundlagen werden nicht vermittelt. Stattdessen stehen die Wiederholung zentraler Inhalte und der Abgleich mit aktuellen Regelwerken im Vordergrund.


Im betrieblichen Alltag begegnen uns regelmäßig Bestandsgebäude, bei denen asbesthaltige Materialien nicht ausgeschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund ist die kontinuierliche Pflege der Asbest Sachkunde kein Sonderfall, sondern Teil der fachlichen Routine.



Einordnung der Asbest Sachkunde nach TRGS 519


Die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) regelt den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchgeführt werden dürfen.


Die Asbest Sachkunde TRGS 519 ist dabei eine formale Voraussetzung für:

  • die fachliche Bewertung von Materialien,

  • die Planung geeigneter Arbeitsverfahren,

  • die Überwachung von Schutzmaßnahmen,

  • sowie die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.


Besonders relevant ist die Sachkunde für sogenannte ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung). Sie stellt sicher, dass Risiken für Beschäftigte, andere Gewerke und die Umgebung erkannt und beherrscht werden können. Die Sachkunde ersetzt keine Erfahrung, bildet aber den verbindlichen fachlichen Rahmen für Entscheidungen auf der Baustelle.



Inhalte des Fortbildungslehrgangs zur Aufrechterhaltung der Sachkunde


Der Fortbildungslehrgang zur Asbest Sachkunde Fortbildung TRGS 519 dient der gezielten Auffrischung bestehender Kenntnisse. Typische Inhalte sind:

  • Wiederholung der relevanten Abschnitte der TRGS 519 und angrenzender Vorschriften

  • Aktualisierung des Wissens zur Gefahrstoffverordnung Asbest Sachkunde

  • Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung und deren korrekten Einsatz

  • Organisation von Baustellen mit asbestrelevanten Tätigkeiten

  • Maßnahmen zur Staubvermeidung und Expositionsminimierung


Ein zentraler Bestandteil ist der Praxisbezug. Regelwerke werden nicht isoliert betrachtet, sondern in Bezug zu realen Baustellensituationen gesetzt.


Dabei geht es um Fragen wie:

  • Welche Schutzmaßnahmen sind in welchem Szenario angemessen

  • Wo liegen typische Fehlerquellen?

  • Wie lassen sich theoretische Vorgaben sinnvoll in den Arbeitsablauf integrieren?



Relevanz für die tägliche Baustellenpraxis


Die aufrechterhaltene Asbest Sachkunde TRGS 519 wirkt sich unmittelbar auf die tägliche Arbeit aus. Sie schafft Sicherheit bei der Einschätzung von Materialien, Arbeitsschritten und Rahmenbedingungen im Bestand.


In der Praxis bedeutet das:

  • strukturierte Vorbereitung von Arbeiten,

  • klare Abgrenzung zulässiger Tätigkeiten,

  • nachvollziehbare Dokumentation gegenüber Auftraggebern und Behörden,

  • sowie eine saubere Schnittstelle zwischen Planung und Ausführung.


Gerade bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ist die Situation vor Ort oft nicht vollständig planbar. Eine aktuelle Sachkunde erleichtert es, auf unvorhergesehene Funde angemessen zu reagieren und Entscheidungen fachlich abzusichern. Der Nutzen liegt dabei weniger im formalen Nachweis als in der Handlungssicherheit auf der Baustelle.



Einordnung in interne Arbeitsabläufe und Wissensweitergabe


Das im Rahmen der Sachkunde Auffrischung Asbest vermittelte Wissen fließt nicht nur in einzelne Projekte ein, sondern wird intern weitergegeben. Inhalte aus der Fortbildung dienen als Grundlage für Abstimmungen im Team, für die Vorbereitung von Baustellen und für die Unterstützung neuer oder jüngerer Mitarbeiter.


Die Asbest Sachkunde TRGS 519 fungiert dabei als gemeinsamer fachlicher Referenzrahmen. Sie hilft, ein einheitliches Verständnis von Risiken, Schutzmaßnahmen und Abläufen zu schaffen. Entscheidungen werden dadurch nachvollziehbarer und lassen sich im Team besser abstimmen.



Normenverständnis als Grundlage für sicheres Arbeiten


Die Aufrechterhaltung der Asbest Sachkunde TRGS 519 ist mehr als eine formale Pflicht. Sie ist ein kontinuierlicher Abgleich zwischen Regelwerk und Praxis. Normen wie die TRGS 519 dienen im Arbeitsalltag nicht als abstrakte Vorschriften, sondern als Orientierung für konkrete Entscheidungen auf der Baustelle.


Sicheres Arbeiten im Bestand erfordert aktuelles Wissen, klare Abläufe und ein gemeinsames Verständnis im Team. Die regelmäßige Fortbildung unterstützt genau diesen Anspruch – sachlich, praxisnah und ohne Umwege.


Teilnahmezertifikat Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Asbest Sachkunde nach TRGS 519

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