Sachkunde Asbest TRGS 519: Lehrgang, Inhalte und Praxisbezug bei Hüfner Isolierungen
- Hüfner GmbH
- 23. Jan. 2020
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 6 Tagen
Im Zeitraum vom 20. bis 23. Januar 2020 hat Max Hüfner am Sachkundelehrgang nach Nr. 2.7 in Verbindung mit Anlage 3 der TRGS 519 „Asbest“ teilgenommen und die Prüfung erfolgreich abgelegt. Der Lehrgang vermittelte die fachlichen und rechtlichen Grundlagen für Tätigkeiten mit Asbest und schuf eine belastbare Basis für den sicheren Umgang mit asbesthaltigen Materialien im Arbeitsalltag.
Anlass und fachlicher Rahmen der Sachkunde Asbest TRGS 519
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 regeln den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und sonstigen Arbeiten. Sie definieren, unter welchen Voraussetzungen Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen und welche Sachkunde dafür erforderlich ist.
Der absolvierte Lehrgang entspricht den Anforderungen der TRGS 519, Anlage 3, und ist Voraussetzung für die fachliche Leitung bestimmter Arbeiten mit Asbest. Gerade bei Arbeiten im Bestand, bei Umbauten oder bei der Instandsetzung technischer Anlagen ist dieses Regelwerk von zentraler Bedeutung, da asbesthaltige Materialien dort noch häufig anzutreffen sind.
Ausbildungsinhalte: Asbestarten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
Ein Schwerpunkt des Lehrgangs lag auf den Arten und Eigenschaften von Asbest. Behandelt wurden unter anderem:
die verschiedenen Asbestfasertypen,
ihre physikalischen Eigenschaften,
sowie typische Verwendungsbereiche in Bauprodukten und technischen Anlagen.
Ein weiterer zentraler Punkt waren die Gesundheitsgefahren von Asbest. Asbestfasern können beim Bearbeiten, Beschädigen oder Entfernen freigesetzt und eingeatmet werden. Die gesundheitlichen Folgen treten häufig erst nach langen Latenzzeiten auf, was den präventiven Umgang besonders wichtig macht.
Im Lehrgang wurde daher auch vermittelt, wie Asbestvorkommen frühzeitig erkannt, bewertet und in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.
Vorschriften, personelle Anforderungen und Schutzmaßnahmen
Ein wesentlicher Teil der Sachkunde Asbest TRGS 519 betrifft die rechtlichen und organisatorischen Vorgaben. Neben der TRGS 519 selbst wurden auch die Zusammenhänge zur Gefahrstoffverordnung behandelt.
Dazu gehören unter anderem:
Anforderungen an sachkundige Personen,
Qualifikation und Unterweisung des eingesetzten Personals,
Verantwortlichkeiten auf der Baustelle.
Ergänzend wurden sicherheitstechnische Maßnahmen behandelt, darunter:
technische Schutzmaßnahmen wie Abschottungen und Unterdruckhaltung,
organisatorische Maßnahmen zur Trennung von Arbeitsbereichen,
persönliche Schutzausrüstung und deren sachgerechter Einsatz.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Dokumentation: Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen und Kontrollen müssen nachvollziehbar festgehalten werden, um Sicherheit und Regelkonformität zu gewährleisten.
Abfallentsorgung, abschließende Arbeiten und Freigabe
Der Umgang mit asbesthaltigen Abfällen ist klar geregelt. Im Lehrgang wurde vermittelt:
wie Abfälle fachgerecht verpackt und gekennzeichnet werden,
welche Transportanforderungen gelten,
und wie die Entsorgung über zugelassene Stellen erfolgt.
Nach Abschluss der Arbeiten spielen die abschließenden Tätigkeiten eine wichtige Rolle. Dazu zählen:
die gründliche Reinigung der Arbeitsbereiche,
Sicht- und Erfolgskontrollen,
sowie die formale Freigabe der Bereiche nach Abschluss aller Maßnahmen.
Diese Schritte sind entscheidend, um sicherzustellen, dass keine gefährlichen Faserreste verbleiben.
Sachkundenachweis: Prüfung und fachliche Einordnung
Der Sachkundenachweis wurde ausgestellt durch Klaus Hund, Sachverständiger im Bereich Asbest. Zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt gehören die Durchführung von Sachkundelehrgängen, die Abnahme von Prüfungen sowie die fachliche Bewertung von Arbeiten im Umgang mit asbesthaltigen Materialien.
Die Einbindung eines unabhängigen Sachverständigen stellt sicher, dass die vermittelten Inhalte regelwerkskonform sind und die Prüfung auf fachlich belastbarer Grundlage erfolgt.
Praxisbezug für unsere Baustellenabläufe
Die im Lehrgang vermittelten Inhalte fließen direkt in unsere Baustellenabläufe ein. Besonders bei Arbeiten im Bestand ist eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich, da asbesthaltige Materialien nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind.
Die Sachkunde Asbest TRGS 519 unterstützt uns dabei:
Risiken realistisch einzuschätzen,
klare Abläufe bei bekannten oder vermuteten Asbestvorkommen einzuhalten,
und die Zusammenarbeit mit Bauherren, Planern und anderen Gewerken strukturiert zu gestalten.
Klare Regeln, saubere Dokumentation und nachvollziehbare Entscheidungen sind dabei keine Formalität, sondern Voraussetzung für sicheres Arbeiten und einen kontrollierten Bauablauf.





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