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Sachkundelehrgang Asbestsanierung nach TRGS 519, Anlage 3, erfolgreich abgeschlossen

  • 29. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Vom 8. bis 11. Juni 2026 hat Volodymyr Diada, Mitarbeiter der Hüfner Brandschutz GmbH, am Umweltinstitut Offenbach erfolgreich den staatlich anerkannten viertägigen Sachkundelehrgang zur Asbestsanierung nach TRGS 519, Anlage 3, absolviert. Nach bestandener Prüfung wurde der persönliche Sachkundenachweis ausgestellt. Er ist bis zum 11. Juni 2032 gültig.


Die Qualifikation erweitert die personelle Fachbasis für Arbeiten in Bestandsgebäuden, in denen asbesthaltige Materialien vorhanden sein können. Entscheidend ist dabei nicht allein der Nachweis selbst. In der Praxis kommt es darauf an, Gefährdungen vor Beginn der Arbeiten richtig zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und die Ausführung kontrolliert zu organisieren.



Was bestätigt die Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3?


Die Gefahrstoffverordnung stellt besondere Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest. Bestimmte Aufgaben dürfen nur durch Personen übernommen werden, die über die dafür erforderliche Sachkunde verfügen. Dazu gehören insbesondere die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, die Festlegung der Schutzmaßnahmen, die Unterweisung der Beschäftigten und die Aufsicht über die Tätigkeiten.


Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang mit theoretischer Prüfung erworben. Der Lehrgang nach Anlage 3 der TRGS 519 vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien.


Welche Aufgaben eine sachkundige Person in einem konkreten Projekt übernehmen kann, hängt weiterhin von der Tätigkeit, dem betroffenen Material und dem ermittelten Risikobereich ab.



Inhalte des viertägigen Sachkundelehrgangs


Der Lehrgang folgt den in Anlage 3 der TRGS 519 festgelegten Inhalten. Vermittelt werden sowohl die fachlichen Grundlagen als auch die organisatorischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Arbeiten mit Asbest.


Zu den zentralen Themen gehören:

  • Eigenschaften von Asbest und mögliche Gesundheitsgefahren

  • typische Verwendungen asbesthaltiger Materialien in Gebäuden und technischen Anlagen

  • rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und personelle Anforderungen

  • Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Betriebsanweisung und Unterweisung

  • technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen

  • Einrichtung und Abgrenzung von Arbeitsbereichen

  • sichere Arbeitsverfahren sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Faserfreisetzung

  • Reinigung, Kontrolle, Verpackung und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle


Die Abschlussprüfung stellt sicher, dass die wesentlichen Lehrgangsinhalte verstanden und fachlich eingeordnet werden können. Der ausgestellte Nachweis ist personenbezogen. Seine Gültigkeit beträgt sechs Jahre und kann durch den rechtzeitigen Besuch eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgangs verlängert werden.



Warum die Qualifikation bei Arbeiten im Bestand relevant ist


Asbest wurde über Jahrzehnte in zahlreichen Bauprodukten und technischen Bauteilen eingesetzt. Bei Gebäuden, deren Bau vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, kommt ein Asbestvorkommen deshalb grundsätzlich in Betracht, sofern die vorhandenen Informationen einen Asbestverdacht nicht zuverlässig ausschließen.


Betroffen sein können unter anderem:

  • Brandschutzklappen

  • Dichtungen und Rohrummantelungen

  • Leichtbau- und Brandschutzplatten

  • Bodenbeläge und Klebstoffe

  • Putze und Spachtelmassen


Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass Asbest nicht zuverlässig durch eine reine Sichtprüfung erkannt werden kann. Vor Eingriffen in verdächtige Bauteile müssen deshalb die verfügbaren Gebäudedaten geprüft und die geplanten Tätigkeiten bewertet werden.


Falls erforderlich, ist eine Materialuntersuchung zu veranlassen. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen und behördliche Anforderungen belastbar festlegen.


Weitere Informationen zum strukturierten Vorgehen bei entsprechenden Projekten enthält die Leistungsseite Asbest und Schadstoffsanierung.



Persönliche Sachkunde und betriebliche Voraussetzungen sind getrennt zu betrachten


Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 ist eine persönliche Qualifikation. Er ersetzt weder die für ein Unternehmen erforderlichen betrieblichen Voraussetzungen noch projektbezogene Anzeigen, Genehmigungen oder Zulassungen. Je nach Tätigkeit und Risikobereich greifen unterschiedliche Anforderungen.


Auch Sachkunde und Fachkunde erfüllen verschiedene Funktionen. Sachkundige Personen übernehmen insbesondere Aufgaben der Beurteilung, Organisation, Unterweisung und Aufsicht. Die ausführenden Beschäftigten müssen über die für ihre Tätigkeiten erforderliche Fachkunde verfügen.


Hinzu kommen weitere Voraussetzungen wie:

  • geeignete technische und sicherheitstechnische Ausstattung

  • festgelegte Arbeitsverfahren

  • persönliche Schutzausrüstung

  • klare Verantwortlichkeiten

  • nachvollziehbare Dokumentation


Diese Unterscheidung ist für Auftraggeber und Planer wichtig: Ein einzelner Sachkundenachweis beschreibt eine persönliche Qualifikation, nicht automatisch den vollständigen Leistungsumfang eines Betriebs.


Eine ergänzende Einordnung der unternehmensbezogenen Voraussetzungen bietet der Beitrag zur Zulassung der Hüfner Brandschutz GmbH für Asbestarbeiten.



Erweiterte Fachbasis für Asbestprojekte


Mit dem im Juni 2026 erworbenen Sachkundenachweis steht bei Hüfner Brandschutz eine weitere entsprechend qualifizierte Person zur Verfügung. Das unterstützt klare Vertretungsregelungen und eine fachlich fundierte Organisation von Projekten, bei denen bekannte oder vermutete Asbestvorkommen berücksichtigt werden müssen.


Für jedes Vorhaben bleibt dennoch eine individuelle Bewertung erforderlich. Maßgeblich sind das betroffene Material, die geplante Tätigkeit, das anzuwendende Arbeitsverfahren und der daraus abgeleitete Risikobereich. Auf dieser Grundlage werden Zuständigkeiten, Schutzmaßnahmen und der weitere Ablauf festgelegt.



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